Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für alle Verträge zwischen WL OnlineMarketing UG (haftungsbeschränkt), vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Daniel Rubrecht, Bertramstraße 13, 59557 Lippstadt, Telefon: +49 (0) 29 41 / 65 94 96 0, E-Mail: info@web-leasing.de, - im Folgenden „Auftragnehmer“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Auftraggeber“ - geschlossen werden.
 
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
§ 2 Leistungsangebot- Übersicht
(1) Der Auftragnehmer bietet Leistungen im Bereich Erstellung und Pflege von Websites, sowie Programmierung und Designs. Zudem bietet der Auftragnehmer das entsprechende Hosting an. Die jeweils beauftragten Komponenten ergeben sich aus dem zwischen den Partien geschlossen Einzelvertrag. 
(2) Der Auftragnehmer erstellt dazu unter Zuarbeit des Auftraggebers ebenfalls Rechtstexte für die erstellte Website. Für diese Inhalte ist jedoch allein der Auftraggeber verantwortlich. 
 
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Website oder in anderen Werbeunterlagen wie z.B. Flyer des Auftragnehmers stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des vom Auftragnehmer überreichten Angebotes zustande.
(2) Der Vertrag legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(3) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig, im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
(4) Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt folgendermaßen: Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer ein Angebot per Mail an seine E-Mail-Adresse zugesendet. Das Angebot hat eine Bindungswirkung von 14 Tagen. Durch fristgerechte Rücksendung des unterzeichneten Angebotes, kommt ein Vertrag verbindlich zustande. 
(5) Alternativ kann der Auftraggeber durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers bei Terminen vor Ort beim Auftraggeber das Angebot annehmen und den Auftragnehmer mit entsprechenden Leistungen beauftragen. Hier erfolgt die Annahme durch Unterzeichnung auf dem jeweiligen Vertragsdokument.
 
§ 4 Preise und Zahlungen
(1) Die konkreten Preise ergeben sich ausschließlich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer. 
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 
(3) Zahlungen für regelmäßige Dienstleistungen oder bei Vereinbarung mehrerer Raten, sind monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erteilt dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Nach vollständiger Zahlung  der vereinbarten Vergütung, geht die Website ins Eigentum des Auftraggebers über.
(4) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen. 
(5) Befindet sich der Auftraggeber mit wenigstens 3 aufeinanderfolgenden Raten in Zahlungsrückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bestehenden Vertrag außerordentlich zu kündigen und den gesamten noch ausstehenden Betrag sofort fällig zu stellen und dessen Zahlung zu verlangen.
 
§ 5 Leistungserbringung
(1) Es gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. Diese sind nur verbindlich und fest vereinbart, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien festgelegt wurde.
(2) Alle Liefer- und Leistungsfristen gelten unter der Maßgabe einer störungsfreien Herstellung und der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Sie verlängern sich angemessen im Falle von höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien oder Pandemien 
 
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung ist der im Auftrag beschriebene Umfang. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer dafür spätestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und wird -sofern erforderlich- alle technischen Voraussetzungen schaffen und Zugriffe gewähren, die für eine Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich sind.
(2) Der Auftragnehmer bewahrt die ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß auf und gibt diese dem Kunden nach Beendigung des Auftrages zurück.
(3) Der Auftraggeber wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner des Anbieters zur Verfügung steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen
 
§ 7 Laufzeit und Kündigung für Hostingverträge
(1) Der Abschluss von Hosting Verträgen erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wird, für die Dauer von 48 Monaten und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder jeder Verlängerungsperiode von einer der Parteien gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf wenigstens der Textform.
(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Webseite offline geschaltet. 
(5) Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Kunden aus wichtigem Grund ist der Kunde berechtigt, die Website durch Dritte auf eigene Kosten fortentwickeln zu lassen. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben. Die Übergabe erfolgt durch eine komprimierte Datei (zip.-Datei), die sämtliche Daten wie Bilder, JavaScript, CSS, HTML und Dateien enthält.
(6) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon auf den Auftraggeber über. 
(7) Der Auftragnehmer wirkt bei der Übertragung auf einen anderen Hosting-Dienstleister in angemessener Weise mit.
 
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Webseite für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Webseite oder einzelne Teile der Webseite keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberrechtpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Webseite nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
(3) Sämtliche an der Webseite oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Webseite entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
(4) Der Auftragnehmer wird als Urheber der Webseite auf derselben genannt.
(5) Der Auftraggeber versichert, dass er bei vorhandener Domain - über welche die zu erstellende Website nach Fertigstellung und Onlinestellung erreichbar ist - auch Domaininhaber ist.
 
§ 9 Pflichten bei Hostingverträgen
(1) Für die Durchführung des Hostings schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichte, den Auftragnehmer über Störungen bei der Nutzung des Hostings unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Er versichert weiterhin, dass er Rechteinhaber an dem von ihm verwendeten Marken, Logos und Abbildungen ist. 
(4) Wenn und soweit der Auftraggeber den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das Internet durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art auf erstes Anfordern  freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten oder der Rechtsverletzung Dritter resultieren, Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Auftragnehmer von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichtsund, Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
 
§ 10 Sachmängelgewährleistung bei Hosting
(1) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
 
§ 11 Gewährleistung bei Werkleistungen
(1) Die Auftragnehmer gewährleistet, dass die vereinbarten Arbeitsergebnisse vertragsgemäß erstellt sind und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Die Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten der Auftragnehmer ausführen lassen.
(3) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme.
 
§ 12 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Nach vollständiger Herstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet diese abzunehmen. Hierüber wird bei Bedarf ein kurzes Abnahmeprotokoll erstellt.
(2) Der Auftraggeber hat auftretende Mängel dem Auftragnehmer in Textform anzeigen. 
(3) Der Auftragnehmer wird die Mängel entsprechend § 11 beseitigen.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
 
§ 13 Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
(2) Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.
(3) Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu nformieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
(4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
 
§ 14 Datenschutz
(1) Werden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt, so richtet sich die Verarbeitung nach den finden Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer als Hoster erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Auftragnehmer wird personenbezogen Daten Dritter nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten aus dem Hosting Vertrag erforderlich ist.
Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, erhält der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
(3) Folgendes gilt, wenn der Auftragnehmer einen externen Dienstleister für das Hosting einsetzt: 
(a) Die zu erstellende Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf der zu erstellenden Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich vor allem um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
(b) Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber Ihnen als Auftraggeber sowie Ihren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung des zu entwickelnden Online-Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(c) Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
 
§ 15 Haftung 
(1) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform, wobei diese Klausel wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.
(3) Erfüllungsort ist am Unternehmenssitz des Auftragnehmers.
(4) Auf Verträge zwischen dem Auftraggeber und den Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(5) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
 
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